arbeiten & mehr

arbeiten & mehr, kurz a&m, ist ein pädagogisches Gruppenangebot für straffällig gewordene Jugendliche nach §10 Jugendgerichtsgesetz.

Im Sinne des Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts wird Arbeiten dabei im doppelten Sinn verstanden: zum einen leisten die Teilnehmenden gemeinnützige Arbeit, zum anderen erhalten sie die Möglichkeit, an „sich selbst zu arbeiten“.

 

Ziel ist es, weitere Straftaten sowie drohende Inhaftierung zu vermeiden und die Teilnehmenden zur Reflexion ihrer Lebenssituation zu motivieren. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten, sondern auf unterschiedlichen Themen, welche sich an der Lebensrealität der Jugendlichen orientieren.


Organisation und Ablauf

Eine Teilnahme am Projekt ist nur durch eine Verurteilung des Jugendgerichts möglich. Sie dauert ca. 8-12 Wochen und umfasst im Regelfall 40 Stunden.

Auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe kann die Stundenzahl auch variieren.

 

Nach einem Erstgespräch finden wöchentliche Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt. Dabei werden Impulse zu den Themen Konsum und Sucht, Straftaten und Gewalt sowie Biographie und soziale Schwierigkeiten gesetzt,

aber auch Freizeitorientierung wie Sport und Kochen gehört

zu wichtigen Elementen des Projekts.

In einem Abschlussgespräch wird das Erlebte und Erlernte mit den Teilnehmenden reflektiert.


Ziele

  • Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat, deren Beweggründe und Konsequenzen
  • Vermeidung eines Jugendarrests
  • Erkennen und Förderung von individuellen Stärken und Fähigkeiten der Jungen Menschen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit
  • Reflexion und Veränderung der eigenen Lebenssituation
  • Vermeidung weiterer Straftaten
  • Zukunftsperspektive

Finanzierung

Neben der Unterstützung durch das Jugendamt und die Justiz (Zuweisung von Bußgeldern) kann das Projekt a&m nur mit Hilfe von Spenden durchgeführt werden.

Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen.

Versehen Sie Ihre Zuwendung gerne mit Ihrer Postadresse, so dass Sie automatisch eine Spendenbescheinigung erhalten.

Sollten Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, freuen wir uns sehr über Ihre Spende.

Für weitere Informationen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Spendenkonto:

Ravensburger Jugendhilfeverein e.V.

IBAN DE66 6309 0100 0313 5290 00

BIC ULMVDE66



FAQ

Bitte melde dich schnellstmöglich telefonisch oder per Mail bei uns und vereinbare einen Termin für das Erstgespräch. Es kann vorkommen, dass du mit etwas Wartezeit bis zum Beginn rechnen musst. Dies liegt daran, dass eine neue Gruppe immer erst beginnen kann, wenn genügend Teilnehmende verurteilt wurden.

Ja. Da es sich um eine Weisung nach §10 Jugendgerichtsgesetz handelt, musst du teilnehmen. Solltest du dies nicht tun, kann vom Amtsgericht Jugendarrest angeordnet werden.

Es wird zunächst ein Erstgespräch stattfinden, wo wir mit dir in Ruhe alle Fragen klären können. Kurz gesagt : du wirst gemeinsam mit anderen Jugendlichen deine Arbeitsstunden an bestimmten Terminen ableisten. Die Termine bekommst du zu Beginn von uns mitgeteilt. Diese finden vor allem abends ab 17 Uhr und an Wochenenden statt. Wenn du alle Termine wahrnimmst, dauert es ca. 8 Wochen zur vollständigen Ableistung deiner Stunden.

Bitte wende dich in diesem Fall an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt. Solltest du nicht wissen, wer für dich zuständig ist, helfen wir dir gerne weiter.

Ravensburger Jugendhilfeverein e.V.

Promenade 7

88250 Weingarten

 Tel.: 0751 5573366

Fax.: 0751 5573368 

jugendhilfeverein-rv.de

 


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