Im Betreuten Jugendwohnen finden junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zuhause leben können oder wollen eine Chance, ihren Weg in ein eigenständiges Leben zu gehen.
Grundlage hierfür sind die §§ 34 SGB VIII (Heimunterbringungen, andere betreute Wohnformen) und 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige).
Die Wohnungen des RJV befinden sich zum Teil in der „Villa“, dem Stammhaus, in dem sich auch die Büroräumlichkeiten befinden.
Darüber hinaus gibt es mehrere Wohnungen im Stadtgebiet Ravensburg / Weingarten, die den jungen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Betreuung im bereits selbst angemieteten Wohnraum ist möglich.
Im Vordergrund steht die persönliche Entwicklung der jungen Menschen, die physische und psychische Gesundheit und die Entwicklung von individuellen Perspektiven.
Hierzu gehören zum Beispiel Aspekte wie:
Durch eine feste Bezugsperson sollen die jungen Menschen im Aufbau einer tragfähigen und verlässlichen Beziehung gestärkt werden, so dass auch individuelle Problemlagen bearbeitet werden können.
Jeder junge Mensch im Alter ab 16, der aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr zuhause leben kann oder will, ist bei uns richtig. Es geht nicht darum, bereits einen kompletten Plan zu
haben – wichtig ist die Bereitschaft, sich auf den Weg in die Selbstständigkeit machen zu wollen.
Du solltest Lust haben, Dich weiter zu entwickeln und bereit sein, Eigenverantwortung für Dein Leben zu übernehmen.
Jeder junge Mensch bewohnt eine eigene Wohnung, für die er selbst verantwortlich ist. Die Wohnungen befinden sich teils über unseren Büroräumen auf zwei Etagen verteilt, weitere Wohnungen
befinden sich im Raum Weingarten und Ravensburg.
Die Wohnungen sind nicht möbliert – wir gestalten gemeinsam Deinen Wohnraum individuell, so dass Du Dich wohlfühlen kannst (siehe hierzu auch unten „wie wird alles finanziert“). Wer schon
eigene Möbel hat, kann diese natürlich mitbringen. Nachts und am Wochenende sind die Büros nicht besetzt. Für Notfälle gibt es ein Diensthandy, über das man einen Betreuer oder eine
Betreuerin erreichen kann.
Gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt wird geprüft, ob das BJW das richtige Angebot für Dich ist. Vorab kannst Du Dich aber auch gern selbst bei uns informieren. Antragsteller sind bei
Minderjährigen die erziehungsberechtigten Eltern. Junge Volljährige müssen den Antrag selbst stellen. Während Deines Aufenthalts im BJW arbeiten wir an Zielen, die gemeinsam mit dem Jugendamt
im sogenannten Hilfeplan festgelegt wurden.
Diese bestimmst Du mit – schließlich möchtest Du etwas erreichen! Bei Minderjährigen werden die Eltern hier miteinbezogen.
Jeder junge Mensch hat einen festen Bezugsbetreuer oder eine feste Bezugsbetreuerin. In gemeinsamen regelmäßigen Terminen versuchen wir, Deine individuellen Ziele zu er- und bearbeiten. Wie und wo diese Termine stattfinden wird immer individuell gestaltet. Auch die Anzahl der Termine hängt davon ab, was Du genau brauchst. Egal um was es geht – Schule, Job, Freizeit, Geld, Straffälligkeit, etc. - Dein Betreuer oder Deine Betreuerin hat immer ein offenes Ohr für Dich. Dabei ist uns Vertrauen sehr wichtig – wir halten uns alle an die Schweigepflicht. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten mit anderen Jugendlichen im RJV sind ein fester Bestandteil der Betreuung.
Wir erwarten von Dir die Bereitschaft, dass Du Dein Leben und Deine Persönlichkeit weiterentwickeln möchtest und hier auch offen für neue Wege bist. Ehrlichkeit gegenüber Deinem Betreuer oder
Deiner Betreuerin – auch wenn man vielleicht mal nicht einer Meinung ist – ist uns sehr wichtig. Wir vertrauen Dir und Deinen Fähigkeiten – dieser Eigenverantwortung musst Du Dir bewusst
sein.
Es gibt ein paar Grundregeln im RJV, auf die Du Dich einlassen musst, wenn Du bei uns leben möchtest – z.B. bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum, Hausregeln, Putzdiensten, etc. Diese werden
Dir aber noch vor einer Aufnahme genau erklärt, damit Du weißt, auf was Du Dich einlässt.
Das Jugendamt finanziert Dir zum einen den Wohnraum (Miete, Nebenkosten) und zusätzlich eine Pauschale für den Lebensunterhalt. Die Höhe orientiert sich hier am gängigen Bürgergeld
Satz.
Je nachdem, wie gut Du mit Deinem Geld umgehen kannst bekommst Du Deinen Lebensunterhalt von Deinem Betreuer oder Deiner Betreuerin in einzelnen Etappen ausgezahlt oder komplett auf Dein
Konto überwiesen.
Da Du in eine leere Wohnung einziehen wirst schauen wir gemeinsam, ob Du schon Möbel und Hausrat besitzt. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, eine Pauschale für die Erstausstattung beim
Jugendamt zu beantragen. Beim Betreuten Jugendwohnen handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung“ nach dem SGB VIII – also eine nachrangige Leistung. Ob von Dir oder Deinen Eltern
möglicherweise über das Kindergeld hinaus ein Kostenbeitrag erhoben wird, wird nach Antragstellung vom zuständigen Jugendamt geprüft.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Angebot des Betreuten Jugendwohnens.
Da wir ein kleiner Verein sind, bitten wir Sie, sich bezüglich der aktuellen Betreuungskapazitäten telefonisch (0751/5573366) oder per Mail (info@jugendhilfeverein-rv.de) mit uns in Verbindung zu setzen. Oder per Kontaktformular.
Unsere Kostenvereinbarung wird regelmäßig mit dem örtlich zuständigen Jugendamt Ravensburg neu verhandelt. Auf Wunsch können wir Ihnen die aktuelle Kostenvereinbarung gerne zukommen lassen.
Für Anfragen und Rückfragen steht Ihnen das gesamte Team vom RJV gern zur Verfügung.